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Das Nahversorgungsfinale

Das Flensburger Tageblatt  :
Nahversorgung nur für Neu-Taruper

Damit will die Politik und Verwaltung das Thema beenden. Weitere Gespräche im Sinne Bürgerbeteiligung sind unerwünscht. Mit dem Projektentwickler Thomas Katzmann wird ein neuer Buhmann oder Retter, jenachdem wie Sie das sehen wollen, benannt. Die Stadt hat ja schließlich alles versucht um den Bürgerwünschen gerecht zu werden aber……

Politiker entscheiden 10:1 gegen fußläufig erreichbare Nahversorgung in Tarup.

Wir haben versucht Sie über die Nahversorgungsentwicklung in Tarup so gut wie uns möglich zu informieren.

Sie haben mit vielen Aktionen, zuletzt mit über 700 Unterschriften Ihr Bürgerbegehren ausgedrückt.
Über die Reaktionen der Politik und Verwaltung haben wir ausführlich berichtet.

Die Unterlagen zu der Sitzung finden Sie hier:

Vorgang SUPA-4/2017

Besonders möchten wir Sie auf folgende Punkte in der Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplans hinweisen:

5. Planungsziele und städtebauliches Konzept
Zwischen der Bahnlinie und der Hochfelder Landstraße (K 8) waren bisher gewerbliche Bauflächen ausgewiesen (B – Plan Nr. 236, einschl. 3. Änderung). Das neue Planungs-konzept sieht vor, ein Nahversorgungszentrum auf der bisher brachliegenden Fläche in integrierter Lage zu vorhandenen und zukünftig entstehenden Wohngebietsflächen zu errichten.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Neuentwicklung eines Stadtteilzentrums mit großflächigen Betrieben mit nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment (Vollsortimenter und Discounter), einer Drogerie sowie einigen kleinen Dienstleistern und Shops.
Die Dimensionierung des Vorhabens ist dem im Einzugsgebiet des Standortes bestehenden bzw. zu erwartenden Kaufkraftpotenzial angemessen.
Das Planvorhaben umfasst die Entwicklung eines Stadtteilzentrums 2. Ordnung in siedlungsstrukturell integrierter Lage. Die Entwicklung des Stadtteilzentrums zur Sicherung der Nahversorgung am Standort Hochfeld wird in den Ausführungen zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung in dem am 7.5.2015 vom Rat der Stadt Flensburg beschlossenen Einzelhandelskonzept der Stadt Flensburg in der Teilfortschreibung II (Nahversorgungsstandorte) explizit erwähnt. Die Bestimmungen des Einzelhandelskonzeptes werden auch insofern erfüllt, als dass die Verbundstandorte (Vollsortimenter und Discounter) in den Stadtteilzentren angesiedelt sein sollen.
Das geplante Stadtteilzentrum soll über eine schon hergestellte Anbindung an die Hochfelder Landstraße erschlossen werden.
Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele verfolgt:

Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum“ mit einem zusammenhängenden Baukörper für die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters einschließlich Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von 1.800 m², wobei der Lebensmittelvollsortimenter 1.500 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten darf, ein Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von 1.000 m² und ein Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von 750 m² sowie ergänzende kleinere Shops, Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe.

Die Anlage einer zugehörigen Stellplatzanlage mit einer Zu/Abfahrt von der Hochfelder Landstraße im Bereich der bestehenden Kreuzung.

Festsetzung einer randlichen Anpflanzungsfläche zur Eingrünung des Vorhabens.

Sicherung einer öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung parallel zur Bahntrasse zwischen Pielweg und Ringstraße sowie entlang der östlichen Grenze zur Hochfelder Landstraße .

Gestalterische Festsetzungen zu Werbeanlagen: Werbeanlagen dienen der Außendarstellung eines Betriebes. Gleichzeitig stellen sie aber auch einen potenziellen Störfaktor in Gebieten dar, die zum Wohnen oder zur Freizeit und Erholung dienen. Zur Wahrung eines verträglichen Stadtbildes und der Vermeidung einer Überfrachtung mit Werbeanlagen ist daher eine gestalterische Festsetzung zu Werbeanlagen notwendig, um eine Balance zwischen der gewerblich notwendigen Außendarstellung und den schützenswerten Belangen der Anwohner zu schaffen. Im Einklang mit den baugestalterischen Vorprägungen werden die Gestaltungselemente in den textlichen Festsetzungen verbindlich vorgegeben.

Unabhängig von der Ansiedlung eines Stadtteilzentrums am Standort Hochfeld bleibt es ein Ziel der Stadt für den Ortsteil Tarup zusätzlich ein Grundversorgungsangebot im Bereich des Ortskerns zu ermöglichen.
(Das ist aus unserer Sicht wirtschaftlicher Unsinn, denn es hat sich erwiesen, dass kein Kaufmann darauf eingehen wird. Anmerkung der Redaktion)

7. Berücksichtigung der Belange besonderer Bevölkerungsgruppen
Auf der Ebene der Bauleitplanung sind die Belange bestimmter Bevölkerungsgruppen (Frauen / Männer, Familien sowie Kinder und Jugendliche, Senioren, Menschen mit Behinderungen) nicht unmittelbar erkennbar, soweit nicht die Voraussetzungen für Vorhaben geschaffen werden sollen, die speziell diesen Gruppen zugeordnet sind. In diesem Falle dient das Vorhaben gleichermaßen allen Bevölkerungsgruppen als Versorgungs- und Dienstleistungsangebot.
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung bestand grundsätzlich für jede gesellschaftliche Gruppe gleichermaßen die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Planung. Gesellschaftlich bedingte Ungleichgewichte z.B. bei der Besetzung von politischen Gremien oder Verbänden, die an der Bauleitplanung als Entscheidungsträger beteiligt sind oder im Zuge der Behördenbeteiligung gehört wurden, können durch die Planung selbst nicht beeinflusst werden. Soweit vorhanden wurden aber die der Stadt Flensburg zugeordneten Beiräte oder Vertreter der jeweiligen Bevölkerungsgruppe beteiligt. Die im betroffenen Stadtteil organisierte Interessengemeinschaft oder Bürgervereinigung wurde ebenfalls auf die vorgesehene Planung hingewiesen und erhielt die Möglichkeit zum Vorbringen ihrer Anliegen.
(Die vorgebrachten Forderungen durch das Forum Tarup haben nur keinen der Entscheidugsträger wirklich interessiert. Anmerkung der Redaktion)
Übergeordnetes Ziel der Bauleitplanung ist es, im gesamten Stadtgebiet ein für alle Gruppen attraktives Angebot zu schaffen, das eine wohnungsnahe Versorgung, einen kurzen, möglichst barrierefreien Zugang zu den Verkehrswegen und dem ÖPNV, den Arbeitsplätzen, den sozialen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen sowie den Freizeit- und Erholungsräumen gewährleistet.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird ein wohnungsnahes Angebot an Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen geschaffen und damit eine fußläufig erreichbare Grundversorgung sichergestellt.
(???????)

7.3 Senioren und Menschen mit Behinderungen
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden demographischen Veränderungsprozesses ist eine auch auf die Belange von Senioren eingehende Bauleitplanung von besonderer Bedeutung. Diese Belange sind hinsichtlich der zu beachtenden Einschränkungen der Beweglichkeit, des Seh- und Hörvermögens und der in Anspruch genommenen Hilfsmittel wie Gehhilfen und Rollstuhl weithin deckungsgleich mit den Anforderungen der Menschen mit Behinderungen. Beide Gruppen sind über die Beteiligung des Seniorenbeirates bzw. der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen am Planungsprozess beteiligt.
Den Belangen von Senioren und Menschen mit Behinderungen kommt eine barrierefreie Gestaltung der Außenbereiche entgegen, die eine Nutzung für alle Bewohner erleichtert.
Daher werden das Leitbild und Handlungsfelder für eine generationenfreundliche Stadt konsequent in Flensburg umgesetzt. Im Rahmen dieser Möglichkeiten sind in letzten Jahren ergänzende Festsetzungen in den Bebauungsplänen gem. § 84 LBO 2009 getroffen worden, indem für die Erreichbarkeit von Stellplätzen, Garagen und Haustüren eine barrierefreie Erreichbarkeit festgesetzt wird. Gleiches gilt für die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Abfallbehältern.
In der vorliegenden Planung werden diese Festsetzungen ebenfalls getroffen und eine Festsetzung zur barrierefreien Zugänglichkeit und Benutzbarkeit des Einkaufszentrums einschließlich Stellplätzen und Abfall- und Wertstoffbehältern getroffen.
Das Vorhaben ist barrierefrei geplant. Von den Pkw-Stellplätzen über den Windfang bis in den Verkaufsraum ist ein schwellenloses Betreten der baulichen Anlage gewährleistet.
Im Bereich des Haupteinganges werden behindertengerechte Pkw-Stellplätze in ausreichender Zahl vorgehalten.
Weitere Maßnahmen, die den Anforderungen dieser Gruppen entsprechen, betreffen bauliche Vorkehrungen innerhalb der Gebäude oder die weitere Gestaltung von Frei- und Verkehrsflächen und sind daher Gegenstand der Bauausführung und nicht der Bauleitplanung.
(Nur wie sie dahinkommen sollen interessiert niemand. Anmerkung der Redaktion)

8.3 Erschließung, Infrastruktur

Neben vielen verkehrstechnischen Aspekten stegt hier unter Punkt 8.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Das neue Baugebiet ist bislang nicht direkt an den ÖPNV angebunden. Die Linie 5 (Hesttoft-ZOB-Campus Uni / FH – Sünderup Nord) führt über die Osttangente bis ins Baugebiet Sünderup – Nord (Wendeanlage Ringstraße). Somit steht zumindest im Nahbereich des neuen Baugebietes eine Bushaltestelle zur Verfügung.
Zukünftig ist eine direkte ÖPNV-Erschließung unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten, in Abhängigkeit von den Fahrgastpotenzialen des geplanten Einkaufszentrums als auch unter Berücksichtigung des geplanten Baugebietes Tarup Südost sowie des vorhandenen Wohngebietes Hochfeld, zu prüfen.
Eine Bushaltestelle ist in der Hochfelder Landstraße (K 8) direkt östlich vom Knotenpunkt Emmy-Bell-Hennings-Straße / Zufahrt Einkaufszentrum bereits hergestellt, ist jedoch bisher noch nicht in Betrieb genommen worden.

 

 

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