Das Imperium schlägt zurück
So könnte man es auch nennen, wenn man den Artikel – Nächste Eskalationsstufe in Tarup – des Flensburger Tageblatt vom 13.6.2017 liest.
Ja, Frau Oberbürgermeisterin, Sie sind verpflichtet Schaden von der Stadt abzuwenden. Da zeigen Sie dann mal ganz schnell die 6,8 Millionen die durch das Verhalten von Herrn Knop der Stadt als Schaden entstehen können. Und wenn die Flensburger, damit meinen Sie ja wohl die Bürger der Stadt, diesen schlimmen Schaden vermeiden wollen, muss der Druck auf Herrn Knop erhöht werden.
Als Flensburger sage ich, der Druck auf die Verwaltung muss erhöht werden, denn die hat den Schaden zu verantworten.
Aber eine Lösung durch die Stadt ist ja schon ausgeschlossen, wie der Planungschef Peter Schroeders schon im Februar feststellte. Das Planungsrecht gibt das nicht mehr her!?
Die südliche Trasse wäre für alle die einfachste Lösung und das ist Herrn Schroeders schon seit langem bekannt aber er wird schon erklären warum das nicht möglich ist. Die bestehenden Abmachungen mit den anderen Landeigentümern wären natürlich gefährdet. Somit hat Herr Schroeders dann recht aber die anderen Landeigentümer werden erst mal garnicht erwähnt. Müssten die nicht auch als Buhmänner in dieser Sache betrachtet werden, wenn sie gegen eine Südtrasse sind und der Druck auf sie erhöht werden? Herr Knop steht als Buhmann fest. Ist er noch Flensburger?
Wie wäre es, wenn Sie Herrn Schroeders einfach mal unter Druck setzen. Südliche Trasse sofort realisieren!
Man wird ja wohl noch mal träumen dürfen.
Übrigens kann die Stadt ihre Position noch verbessern, indem sie noch schnell ein paar Baugebiete an der K8 ausweist, hat doch bisher ganz gut geklappt. Und dann noch die Verlängerung über die L21 hinaus zur B199.
Ach halt, dafür besteht ja weder eine Vision noch ein Plan. (Niemand hat die Absicht eine Strasse zu bauen.)
Welchen Schaden Herr Knop hat, steht hier nicht zur Debatte. Dass er, wie einige andere Anrainer dieser neuen K8, es gar nicht gut finden, dass sie dann hinterm Deich (anders kann man die Lärmschutzwälle ja nicht bezeichnen) wohnen, spielt doch keine Rolle. Sollen sie sich doch nicht so anstellen, gegen die 14 Meter Wand, welche einige Anwohner der Norderlück durch den geplanten Aye’s Rock ertragen müssen, ist so ein Deich doch garnix.
Fröhliches Planen und Abnicken durch den Rat macht halt schon Spass. Nach dem die Realitäten geschaffen sind lässt man das Projekt durch eine Arbeitsgruppe aufarbeiten und im Rückblick bewerten. Passiert ja nichts mehr, höchstens eine Rüge oder maximal einer verliert seinen Job. (Wäre vielleicht mal nötig)
Die wirklichen Konsequenzen tragen die Betroffenen.
Die Meinung Vieler – “Die machen eh was Sie wollen” – wird mal wieder gestärkt und übrig bleibt ein Mehr an Frust.
16 Kommentare
BAVO!!! 100% Zustimmung!
Gerd M.
Da hat die Bauverwaltung notwendige Vorverhandlungen und Informationstermine für die Bürger verschlafen oder bewußt nicht wahrgenommen, dafür muß es doch Verantwortliche geben, die dafür geradestehen müßten. Diese „flexiblen“ Stückwerkplanungen der Stadt ohne Grundkonzept zu Bebauungsformen, Verkehr, Versorgung, sozialen Einrichtungen, Grün- und Erholungszonen sind in Tarup besonders gut zu sehen, schade, dass das der zuständige Ausschuß nicht sieht und danach handelt. Nebenbei kostet dieses Vorgehen den Bürgern viel Steuergeld und führt zu Unsicherheiten. Man hat das Gefühl, der Rat winkt alles durch, was ihm vorgelegt wird, um der „wachsenden Stadt Flensburg“ neue Wohnräume zu schaffen, wo und wie auch immer. Dabei vermisse ich auch die Einbeziehung der Nachbargemeinden. Mein Vorschlag an das Forum Tarup wäre, eine Bürgerbefragung/Petition zur Unterzeichnung auszulegen, die sich für eine Überprüfung der bisherigen Planung und für eine mögliche andere menschen- und umweltverträgliche Lösung ausspricht. Gegen mehr Bürgerbeteiligung werden doch auch die Kieler Behörden keine Einwände haben. Wir sparen dadurch viel Ärger und vermutlich auch Geld…
Die öffentliche Gewalt in Gestalt der vollziehenden Gewalt ist von Grundgesetzes wegen gar nicht in der Lage als Ankäufer dem einzelnen Bürger (Grundrechteträger) auf Augenhöhe gegenüberzutreten, denn in dem Moment, wo der Bürger sich dem hoheitlich immer letztendlich daherkommenden Staatsdiener verweigert, packt der Staatsdiener wie eh und je den Knüppel sinnbildlich aus und verfügt, dass das, was der Bürger nicht „freiwillig“ gegen einen ihm vom Staatsdiener diktierten Preis herausgibt, zwangsweise hauszugeben ist. Die von Gesetzes wegen in solchen Fällen der zwangsweisen Enteignung vorzusehenden Entschädigungen sind in der Regel niemals marktgerecht und was noch hinzukommt ist, dass der auf diese Weise enteignete Bürger (Grundrechteträger) sämtliche Verfahrenskosten tragen muss mit der Folge, dass ihm von der gezahlten Entschädigung in der Regel nicht das Schwarze unterm Nagel bleibt.
Das nennt man rauben und plündern, straf- und haftungslos übrigens, wenn der Staatsdiener zugunsten des Staates bzw. zugunsten des Gemeinwohls den Einzelnen, in der Presse regelmäßig von irgendwelchen Schmierfinken im Vorfeld schon als begehrlich diffamiert, also den Hals nicht voll kriegen könnend oder sich dem Gemeinwohl sperrend abgestempelt, nicht von Grundgesetzes wegen legitimiert gegen den Grundrechteträger hoheitlich mit der Brechstange zu Felde zieht.
Leider ist die Bevölkerung hier zu wenig vorgebildet, um die grundgesetzwidrigen und somit unlauteteren Machenschaften der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt rechtzeitig immer erkennen zu können, um dann gemeinschaftlich sich zur Wehr zu setzen. Bis heute ist der bundesdeutschen Gewalt ein konzertierter Widerstand der Bevölkerung zugunsten einzelner Mitbürger völlig fremd, denn der Einzelne wird regelmäßig von der willfährigen Presse zugunsten der grundgesetzwidrig handelnden Verwaltung aber auch der Gerichte isoliert und diffamiert, so dass sich Nichtbetroffene selten bis gar nicht wenn es nötig wird mit dem Betroffenen solidarisieren. Die deutsche Vergangenheit der Jahre 33 bis 45 lässt hier immer noch grüßen, leider aber die öffentliche Gewalt spielt dieses Vernichtungsspiel in Gestalt der Rechtsfiguren „jemanden zum Menschen minderen Rechts zu machen“ und ihm dann „den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten zu bereiten“ seit 68 Jahren grundgesetzwidrig immer noch mit großer Bravur.
Herr Petersen,
offensichtlich klappt das mit der zwangsweisen Enteignung ja nicht immer so einfach. Mit ihrem ersten Versuch ist die Verwaltung von Flensburg ja schon mal gescheitert und das nicht zum ersten mal.
Mich würde interessieren ob Sie denn bereit sind und wenn, in welcher Form, sich über Ihre Kommentare hinaus in unseren konkreten Fall einzubringen.
Frage:
„Mich würde interessieren ob Sie denn bereit sind und wenn, in welcher Form, sich über Ihre Kommentare hinaus in unseren konkreten Fall einzubringen.“
Indem ich die entsprechenden Geheimnisse aus dem Innenleben der öffentlichen Gewalt z.B. jetzt schon hier in entsprechender Form preis gebe, damit man sich wappnen kann vor dem, was die öffentliche Gewalt längst vorgeplant hat und jetzt auf den Tisch des Herrn legt, Schlag auf Schlag.
Beste Grüße
Es lohnt sich auch ein Blick zurück in die ersten Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges. Da wurde das sog. 30.000 Hektar – Programm aufgelegt. Die sog. Großgrundbesitzer mussten in Schleswig-Holstein insgesamt 30.000 Hektar ihres Bodeneigentums zur Verfügung stellen für diejenigen aus der Landwirtschaft, die in Folge des zusammengebrochenen Wahnsinns des NS-Terroregimes des Massenmörders Adolf Hitler und seiner braunen Mischpoke aus den deutschen Ostgebieten nach Westen geflüchtet bzw. vertrieben worden sind.
Bis 20 Hektar konnte der einzelne zum Bewirtschaften aus diesem 30.000 Hektar Programm käuflich erwerben und das hat der Vater von Ingo Knop 1955 getan.
Jetzt wird quasi dieses aus dem 30.000 Hektar Programm stammende Land „heimgeholt“ und dem Gemeinwohl Flensburgs einverleibt mit der Folge, dass Knop von seinem käuflich erworbenen Grund vertrieben wird. Zwar nicht mit dem Knüppel aber mit grundgesetzwidrigem Verwaltungshandeln im Namen des Volkes, so wird es schließlich irgendwann mal auf einem Urteil zu lesen stehen und die Verantwortlichen der Stadt werden bedauernd sagen, dass man sich schließlich in einem Rechtsstaat dem endgültigen Richterspruch zu beugen habe um des lieben Rechtsfriedens wegen.
Verschwiegen wird jedoch bis heute, dass es mit dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland nicht sonderlich weit her ist, denn solange die öffentliche Gewalt praktisch von Gesetzes wegen grundgesetzwidrig haftungs- und straflos gestellt ist, kann jeder öffentlich Bedienstete sein Amt straflos missbrauchen und die Bevölkerung nötigen und erpressen, es muss nur zum Wohle des Gemeinwohls sein.
Fakt ist nämlich, dass das Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute immer noch seiner wahren Erfüllung harrt und die öffentliche Gewalt einschließlich der sog. etablierten Parteien alles daran setzt, dass das auch in Zukunft so bleibt.
Den vorherigen Ausführungen kann ich mich überwiegend Anschliessen.
Wenn man die gesamte ,bisher bekannte Planung und Ausführung des Projektes
Tarup-Süd und Kreisstrasse verfolgt hat, kann man eigentlich doch nur davon
ausgehen, das in unserem Rathaus überwiegend leider Ignoranten agieren.
Sehr schade für eine Stadt,die einfach besseres Verdient hat.
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Forum Tarup
Bei allem Verständnis für die Emotionen und die Verärgerung möchte ich doch um einen sachlichen Diskurs bitten.
Eine „Verunglimpfung“ von „Staatsdienern“, der „bundesdeutschen Bevölkerung“ oder der „bundesdeutschen öffentlichen Gewalt“ wie sie durch Herrn Peter Petersen vorgenommen wird, um eine Generalabrechnung mit wem auch immer zu veröffentlichen, finde ich hier absolut Fehl am Platze.
Aus welchen Fakten geht denn hervor, daß Herr Peter Petersen „Staatsdiener“ „verunglimpft“. Soweit der Forist das recherchierte sind die Fakten wahr. Das 30000 Hektar-Programm gab es tatsächlich und die Enteignung des Herrn Knop ist im Lichte des Bonner Grundgesetzes unzulässig. Zwielichtig – ja verfassungswidrig – ist das Betreiben des Rats der Stadt Flensburg und der Bürgermeisterin Lange im Lichte des Grundgesetzes. Das betrifft z. B. das Verhalten der Stadtverwaltung in Sachen der Vollstreckung des verfassungswidrigen Rundfunkbeitrages. Auch die Erhöhung der Grundsteuer zum Zwecke der Finanzierung von Kita-Plätzen kann im Lichte des Grundgesetzes keinen Bestand haben. Verbleibt noch darauf hinzuweisen, daß die Stadt Flensburg Gewerbesteuer kassiert, die auf dem GewStG vom 01.12.1936 basiert. Gehen wir noch einen Schritt zurück, dann sollte das Kommunalwahlgesetz auf den Prüfstand GG gestellt werden. Sie werden dessen Verfassungswidrigkeit feststellen. Damit sind die Kommunalwahlen nichtig. Fakten, die Herr Knop wissen sollte. Wenn nun noch beachtet wird, daß Grundrechte „Bringschulden“ sind, dann sollten die Bürger von Flensburg, die „mündigen Bürger“, doch arge Zweifel an dem Handeln der scheinbaren Amtsträger in Flensburg kommen. Übrigens, der Bürger / Grundrechteträger ist ALLE STAATSGEWALT (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) und hat eine Aufsichts- und Kontrollpflicht. Damit eine Beistandspflicht zu dem Grundrechteträger, der in seinen Grundrechten verletzt wird. Auf den durchschlagenden Rechtssatz in der Entscheidungssammlung BVerfGE 49, 220 S. 235 f. sei hingewiesen.
Ich zitiere zur Verdeutlichung zwei Auszüge aus den Beiträgen des Herrn Petersen: „…denn in dem Moment, wo der Bürger sich dem hoheitlich immer letztendlich daherkommenden Staatsdiener verweigert, packt der Staatsdiener wie eh und je den Knüppel sinnbildlich aus und verfügt, dass das, was der Bürger nicht „freiwillig“ gegen einen ihm vom Staatsdiener diktierten Preis herausgibt, zwangsweise hauszugeben ist…“ und „…kann jeder öffentlich Bedienstete sein Amt straflos missbrauchen und die Bevölkerung nötigen und erpressen…“
Das habe ich mit Verunglimpfung ausdrücken wollen. Das durch Herrn Petersen aufgeführte Zahlenwerk ist dabei unstrittig.
Aus meiner Sicht ist das, was die Politik der Verwaltung und damit den „Staatsdienern“ als Handlungsanweisung vorgibt, durch deren juristische Abteilung zu bewerten und die Vorgabe ggf. zu ändern. Wird im Folgenden auf dem Klageweg festgestellt, dass die Vorgabe sowie die darauf erfolgte die Verwaltungsentscheidung unzulässig war, ist Abhilfe zu schaffen. Ein Willkürverhalten einzelner Personen oder gar Terror ist daraus nicht abzuleiten.
Ich stehe auf Seite des Herrn Knop und bin gerne bereit, dieses auch gegenüber der politischen Ebene der Stadt zu vertreten. Grade weil Alternativen existieren und anderes Handeln möglich wäre. Ich bin ebenso bereit, eine „Unterschriftenaktion“ auf den Weg zu bringen, um die politischen Entscheidungsträger zum Umdenken zu bewegen (wurde bereits in anderer Sache ohne große Resonanz bei den Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt). Allerdings frage mich, ob die derzeitige politische Gemengelage im Rat der Stadt, die eine Oberbürgermeisterin Lange durch ein „Dreierbündnis“ erst möglich gemacht hat, hier Einsicht erwarten lässt. Frau Lange läuft die Zeit davon, die Rückzahlung von Fördermitteln droht, da erwarte ich keine Zugeständnisse oder gar ein Einlenken. Es bleibt Herrn Knop vermutlich nur der langwierige Klageweg durch die Instanzen. Sollte es dazu kommen, dass die Stadt alles auf Anfang setzen muss, bleibt es den Bürgerinnen und Bürgern überlassen, wem sie bei der nächsten Wahl ihre Stimmen geben, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden.
Woher will der ehemalige Steuerberater das eigentlich wissen??
Er sollte lieber vor seiner eigenen Haustür kehren und seine Vergangenheit aufarbeiten!
Offensichtlich ist der Bauer Knop mit seiner Situation in Norddeutschland nicht allein. So berichtete heute die NDR Sendung Panorama 3 über den Ausbau der A7. Grundstückseigentümer standen hier plötzlich vor der Tatsache, dass die Behörden ihre Grundstücke für den Ausbau einfach nutzten, zum Teil ohne groß zu fragen. Aber sehen Sie selbst: Panorama3 vom 20.6.2017
Ich schlage vor, wir wenden uns auch an Panaorame3. Man erwartet dort solche Geschichten und verspricht für uns zu recherchieren.
„Unterstützung unter Bedingungen
Als Taruper bin ich nicht glücklich über die Zerstörung von Naturlandschaften durch die Schaffung von Neubaugebieten um Tarup. Aus diesem Grunde liegen meine Sympathien auf Seiten von Bauer Knop, sein Land nicht für den Ausbau K8 zur Verfügung zu stellen. Aber auch nur dann, wenn das dem Naturschutz oder aus traditionellen Gründen dem Erhalt seines Bauernhofes dient.
Wenn das primäre Motiv allerdings die Erzielung eines höheren Verkaufspreises ist, sich also innerhalb des dominierenden Wertes unserer Gesellschaft befindet, dann unterstütze ich vorbehaltlos die Position der Stadt Flensburg.“
War ursprünglich ein Leserbrief an die Flensburger, der aber nicht erschient